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Renovatio monetae - regionale Pfennigwährungen
Verrufungen (renovatio monetae) und Währungszwang (Wechselmonopol) kennzeichnen das System der hochmittelalterlichen Pfennigwährungen im Deutschen Reich. Zu bestimmten Stichtagen, meist jährlich, wurde das umlaufende Geld eingezogen („verrufen“). Wer Geschäfte auf dem Markt machen wollte, war gezwungen, sein Geld dort umzuwechseln, wobei man meist für 12 alte nur 9 neue Pfennige erhielt, so daß der Münz- und Marktherr praktisch eine jährliche „Vermögenssteuer“ von 25 Prozent erhob.
Brakteaten und Denare
Im 12. und 13. Jh. gaben in Deutschland nicht nur der König, sondern beinahe jeder Bischof oder Abt, Herzog, Graf oder sonstige Landesherr für sein Gebiet eigene Münzen aus. Die Folge sind eine kaum überblickbare Anzahl verschiedener Münzen und Währungen, die aus mehr als 400 Münzstätten stammen. Es blieb zwar beim silbernen Pfennig (Denar) als einzigem Geldwert, doch entwickelten sich seit der ersten Hälfte des 12. Jhs. zwei Formen des Pfenniggeldes. Der Westen (Rheinlande) blieb bei den traditionellen zweiseitigen Denaren, Mittel- und Ostdeutschland gingen zu sehr dünnen, nur noch einseitig geprägten Pfennigen, den Brakteaten über (von lat. bractea – dünnes Blech). Ende des 12. Jhs. übernahm auch Süddeutschland die Brakteatenform. Die kunstvoll gestalteten Brakteatenbilder zeigen im 12. Jh. eine seit der Antike nicht wieder erreichte Blüte der Stempelschneidekunst, mit der es im 13. Jh. ebenso rasch wieder zu Ende war. Da Brakteaten nur kurzzeitig (in der Regel ein Jahr) und nur in sehr engen Grenzen gültig waren, sind sie in besonders vielen verschiedenen Typen bekannt. Für eine weitgehend schriftunkundige Bevölkerung musste sich das neue vom alten Geld durch das Bild deutlich unterscheiden, während die Schriftinformation dabei eine nur untergeordnete Rolle spielte. Zahlreiche Brakteaten sind deshalb schriftlos („stumme Brakteaten“).