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Inkunabeln der Talerzeit
Silberne Guldiner Erzherzog Sigismunds des Münzreichen von Tirol als Äquivalent des mittelalterlichen Goldguldens im Wertverhältnis von etwa 11:1 läuten münzgeschichtlich im Jahre 1486 die Neuzeit ein (Thema 65). Groß und stark aber wurde die neue Münze erst, als die Kurfürsten von Sachsen (1500) und die Grafen Schlick (1519/20) den Bergsegen des Erzgebirges versilberten. Letztere schlugen im kleinen Bergort Joachimsthal den Münzhammer. Aus den Joachimsthaler Guldengroschen bürgerte sich noch im Laufe des 16. Jh. die Kurzform T(h)aler ein. Große und kleine weltliche, geistliche und städtische Münzherren versuchten – mit und ohne eigene Silbervorkommen – von dem eingeführten Markenartikel der Großsilbermünze durch eigene Münzungen zu profitieren. Die künstlerisch beachtlichen Prägungen stehen im Kontrast zu ihrer zumeist geringen geldgeschichtlichen Bedeutung.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten. Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.